4. Dez. 2014

Bevorzugung von Frauen bei Gyn-Kassenverträgen

Ein Salzburger Frauenarzt stößt sich daran, dass womöglich auch schlechter qualifizierte Ärztinnen ihm gegenüber im Vorteil seien, wenn es um die Vergabe der raren Kassenverträge in seinem Fach gehe.

Foto: iStockphoto, Denyshutter
Bekommt ein Frauenarzt wirklich keinen Kassenvertrag, weil er ein Mann ist? Und wenn ja, ist das diskriminierend und daher gesetzwidrig? Am 3. Dezember um 10.30 Uhr beriet darüber der Verfassungsgerichtshof in einer öffentlichen Verhandlung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigte sich am 3. Dezember mit der Bevorzugung von Frauen bei der Vergabe von Gynäkologie-Krankenkassenverträgen, nachdem ein Salzburger Frauenarzt gegen die Bevorzugung von Gynäkologinnen vor Gericht gezogen war. Das Argument des Arztes, dass schlechter qualifizierte Frauen im Vorteil seien, hatte das Gesundheitsministerium nämlich als nicht unverhältnismäßig angesehen.

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