27. Jän. 2017

NÖ Ärztekammer: “Volksbegehren wird boykottiert”

Seit November 2016 kann in Gemeinden eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren “SOS Medizin” abgegeben werden. Die NÖ Ärztekammer beanstandet nun in einer Aussendung, dass einige Gemeinden einen Boykott dagegen ausüben würden.

Präsident Dr. Christoph Reisner.
ÄKNÖ-Präsident Dr. Christoph Reisner, MSc.

Anlass für die Einleitung des Volksbegehrens „SOS Medizin“ der NÖ Ärztekammer waren die 15a Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleiches, die zu gravierenden Einschnitten im Gesundheitssystem führen (medONLINE berichtete). „Wir rufen seit Mitte November letzten Jahres dazu auf, das Volksbegehren zu unterstützen“, betont der Präsident der NÖ Ärztekammer Dr. Christoph Reisner, MSC und berichtet von den bisherigen Erfahrungen: „Das Interesse der Bevölkerung und das Engagement der Ärzteschaft sind groß, manche Gemeinden versuchen das Volksbegehren allerdings zu boykottieren. Demokratiepolitisch ist das ein Skandal!“

Unterschiedliche Erfahrungen auf Gemeinden

Österreichs Gemeinden sind nach dem Volksbegehrengesetz aus dem Jahr 1973 gesetzlich verpflichtet, Unterstützungserklärungen entgegenzunehmen und ohne Einhebung von Abgaben oder Gebühren an die Betreiber des Volksbegehrens weiterzuleiten. „Viele Gemeinden kommen dieser Aufgabe nach, manche unterstützen das Volksbegehren ‘SOS Medizin’ zusätzlich, indem sie Informationen in der Gemeindezeitung oder auf der Gemeindewebsite veröffentlichen. Gerade in den letzten Tagen mehren sich allerdings Beschwerden aus der Bevölkerung, dass Gemeinden ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen und das Volksbegehren boykottieren“, zeigt sich Reisner verärgert.
Auf Nachfrage bei den betroffenen Gemeinden bekomme man unterschiedliche Ausreden geliefert: „Wir bekamen zu hören ‘wir haben die Weisung von oben, dass wir die Unterstützungserklärungen nicht annehmen dürfen’, ‘das ist nur regional und läuft bei uns nicht’ bis hin zu ‘wenn Sie unbedingt wollen, dass wir die Erklärung weiterleiten, machen wir es schon, aber bei der Post gehen halt immer wieder Schriftstücke verloren. Dafür übernehmen wir dann natürlich keine Verantwortung’ oder ‘bestätigen tun wir die Unterschrift schon, aber weiterleiten nicht'”, berichtet Reisner.

In einem weiteren Schritt wurden nun alle Gemeinden nochmals auf ihre rechtlichen Verpflichtungen in einem Brief hingewiesen. Jene Gemeinden, in denen es zu Problemen kam, werden auch noch extra kontaktiert, so Reisner. „Ein Boykott ist in jedem Fall rechtswidrig und man muss damit rechnen, zur Verantwortung für sein unkorrektes Verhalten gezogen zu werden“, hält Reisner unmissverständlich fest und meint abschließend: „Ich hoffe sehr darauf, dass sich der Großteil der Gemeinden prinzipiell an die gesetzlichen Vorgaben hält und die übrigen sich unserer demokratischen Werte besinnen.

Quelle: Presseaussendung der NÖ Ärztekammer, 26.1.2017