6. Dez. 2016

Registrierkassenpflicht: Nächste Challenge!

FINANZ – Neun praxisrelevante Fragen zur „zweiten Stufe“ der Registrierkasseneinführung, die 2017 zu bewältigen ist, beantworten im MT-Gespräch ein Software- und ein Steuerexperte. Im Fokus steht dabei der ab April notwendige Manipulationsschutz. (Medical Tribune 49/2016) 

Das leidige Thema Registrierkassenpflicht beschäftigt auch 2017.
Das leidige Thema Registrierkassenpflicht beschäftigt auch 2017.

Alle Ärzte, die die Grenze von 7500 Euro Barumsatz (bei mind. 15.000 Euro Gesamtumsatz) bis September 2016 überschritten haben, sollten bereits eine Registrierkasse haben. Damit hoffen sie in der Regel auch, die „leidige“ Angelegenheit abhaken zu können. Doch dem ist leider meist nicht so.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune