24. Mai 2016

Neues bei Hausapotheken

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner
Der Nationalrat hat in der vergangenen Woche eine Änderung des Apothekengesetzes beschlossen, wonach in der Zukunft Ärzte unter bestimmten Umständen auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben dürfen. Mit dieser Neuregelung soll die allgemeinmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden. Zusätzlich zur verbesserten Medikamentenversorgung soll die Gesetzesnovelle auch einen Anreiz für Landärzte bieten. Voraussetzung für den Betrieb einer Hausapotheke ist, dass die Ordination mehr als sechs Kilometer von der nächs­ten öffentlichen Apotheke entfernt ist.

Gleichzeitig wird eine 2006 abgeschaffte Sonderregelung für Hausärzte, die eine Kassenstelle mit angeschlossener Hausapotheke übernehmen, wieder eingeführt. Für sie wird ein Mindestabstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke festgelegt, wobei die Bewilligung einer Hausapotheke zurückzunehmen ist, wenn die Entfernungsvoraussetzung aufgrund der Verlegung der Ordination entfällt. Unerheblich ist, ob die Nachfolge lückenlos oder nach einer bestimmten Vakanz erfolgt. Die Neuregelung soll rückwirkend ab Mai 2015 gelten.

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