
OGH-Urteil zu Sonderklassehonorar
Ein Erkenntnis des OGH bringt Unruhe in das österreichische Sonderklassesystem der öffentlichen Krankenhäuser. Es stellt die Berechtigung der Klinikchefs, Honorare zu kassieren, teilweise infrage.

Die Vorgeschichte: Nach einem Sportunfall war ein Mann in eines der Tiroler Landeskrankenhäuser eingeliefert worden und unterschrieb den Aufnahmeschein für die Sonderklasse. Die akut notwendige Operation führte der diensthabende Oberarzt durch. Nach seiner Entlassung bekam der Patient vom Leiter der unfallchirurgischen Abteilung eine Rechnung über 7.335,90 Euro. Als honorarberechtigter Klinikchef stelle er Honorare gemäß den Tarifempfehlungen der Tiroler Ärztekammer in Rechnung, so die Argumentation.
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