
Meldepflicht bei Nebenwirkungen
Viele der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sind zum Zeitpunkt der Zulassung der jeweiligen Substanz noch unbekannt. Deswegen trägt die Implementierung eines Pharmakovigilanz-Programmes auf nationaler und internationaler Ebene wesentlich zur Erkennung von neuen und potenziell lebensgefährlichen UAW bei. Ein Beitrag über die derzeit gültige Meldepflicht.
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