24. Juni 2015

OGH: Wiener Reihungskriterien unzulässig

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner

Der Oberste Gerichtshof musste sich in einer rezenten Entscheidung einmal mehr mit der Zulässigkeit von Reihungskriterien zur Vergabe von Kassenverträgen auseinandersetzen. Konkret ging es um die zwischen der Wiener Gebietskrankenkassa und der Wiener Ärztekammer vereinbarten Reihungskriterien. Der Oberste Gerichtshof hielt zunächst grundsätzlich fest, dass die persönliche und fachliche Kompetenz des Stellenbewerbers das zentrale Auswahlkriterium bilden soll. Im Interesse der bestmöglichen Versorgung der sozialversicherten Patienten sei daher stets der bestqualifizierte Bewerber auszuwählen. Nach § 2 Abs 1 Reihungskriterien-Verordnung sei die fachliche Eignung aufgrund der Berufserfahrung als Arzt zu beurteilen, wobei jedenfalls Tätigkeiten als niedergelassener Arzt, als Praxisvertreter sowie als angestellter Arzt zu berücksichtigen sind.

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