
Forensik: Die g’sunde Watsch’n ist ein Delikt
Beim Erkennen von Gewalt gegen Kinder kommt den Ärzten eine Schlüsselfunktion zu, denn die richtige Dokumentation dient der späteren Beweisführung vor Gericht.
Gewalt in der Erziehung ist in Österreich seit 25 Jahren gesetzlich verboten (§ 146 a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – Züchtigungsverbot), trotzdem ist sie im familiären Umfeld nach wie vor Realität. Mit Gewalt in der Erziehung werden meist Formen körperlicher Gewalt assoziiert, die im Affekt oder als bewusst geplante Erziehungsmaßnahme in Gestalt einer „g’sunden Watsch’n“ oder eines „Klaps auf den Po“ begangen werden. Körperliche Misshandlungen können vielfältige Verletzungen (Hautrötungen, Hautabschürfungen, Hämatome, Rissquetschwunden, Verbrühungen, Verbrennungen, Frakturen etc.) bei den Kindern verursachen und in Einzelfällen sogar tödlich enden.
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