

Die praktische Frage
Darf man einen nicht eingehaltenen Patiententermin verrechnen?

Es zählt in den Ordinationen zu den häufigsten Ärgernissen: Patient:innen halten sich nicht an Terminvereinbarungen. Entweder erscheinen sie nicht („no-show“) oder ihre Verspätung ist so groß, dass sie nicht mehr in den Arbeitsablauf eingebunden werden können.
Besonders in Wahlordinationen kommt es dadurch zu spürbaren Honorarausfällen. Die Österreichische Ärztekammer verlangte zuletzt eine obligatorische Stornogebühr von 25 bis 50 Euro für den Fall, dass vereinbarte Arzttermine nicht wahrgenommen werden. Das dadurch eingenommene Geld sollte einem Strukturfonds zur Verbesserung der Kassenmedizin zugutekommen. Inzwischen ist klar: Ärzt:innen sind berechtigt, für einen nicht eingehaltenen bzw. nicht abgesagten Termin Kosten zu verrechnen.
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