

Steuertipp
So funktioniert die Ausgabe von steuerfreien Weihnachtsgutscheinen

Wie im Vorjahr können Unternehmen auch heuer wieder anstatt der coronavirusbedingt abgesagten Weihnachtsfeier ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu 365 Euro schenken. Dabei gibt es bei Einhaltung einiger formaler Vorgaben steuerliche Erleichterungen. Laut Einkommensteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern jährlich 365 Euro pro Mitarbeiter absetzen.
Gutscheine können z.B. Wertgutscheine, Warengutscheine, Geschenkgutscheine, Kaufgutscheine u.Ä. umfassen. Wesentlich dabei ist, dass es sich um ein Recht des Beschenkten handelt, sich eine (vorausbezahlte) Ware oder Dienstleistung auszusuchen. Darunter fallen sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen, Gutscheine von Einkaufszentren).
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