

Die praktische Frage
Patientin stürzt vor Ordination: Warum sich der Arzt darum kümmern muss

Juristische Fragen werden von mir in der Regel nicht aufgegriffen. Gerne bleibe ich bei meinem Leisten der Steuer- und Ärzteberatung. Ich möchte diesmal eine Ausnahme machen, um wieder einmal zu unterstreichen, wie weit der Verantwortungsbereich eines/r Ordinationsinhabers oder -inhaberin reicht.
Der Anlassfall ist so unglücklich wie tragisch: Eine Patientin stürzt vor der Praxistür eines Augenarztes. Sie wollte die Ordination aufsuchen und kommt beim Betreten zu Fall. Der sonst ebene Zugang zur Praxis war durch eine optisch nicht hervorgehobene Stufe unterbrochen – nicht günstig, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das von Menschen mit Augenproblemen aufgesucht wird. Die Patientin klagte den Arzt und den Hauseigentümer auf Schadensersatz.
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