

Die praktische Frage
Wie wird ein Verkauf ererbter Immobilien besteuert?

Dieses Thema kommt in meinen Klientengesprächen regelmäßig aufs Tapet: Eine ererbte oder selbst erworbene Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück stehen zum Verkauf an. Die potenziellen Verkäufer rätseln, wie viel nach Steuer von der Transaktion noch übrig bleibt. Die Antwort darauf ist differenziert: Denn alles hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs ab.
Die Regelung stellt auf das Erwerbsdatum vor oder nach dem 1. April 2002 ab. Wer nach diesem Termin eine Immobilie gekauft hat, muss den Gewinn mit 30% mit dem Staat teilen. Der Gewinn wird dabei grundsätzlich aus dem Verkaufspreis (= Veräußerungserlös) abzüglich der Anschaffungskosten berechnet. Dabei sind zu berücksichtigen: Absetzung für Abnutzung (AfA), Teilabsetzbeträge, Instandsetzungsaufwand und bestimmte steuerfreie Subventionen.
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