

Wie funktioniert die Sache mit dem Fixkostenzuschuss?

März, April und mit einigen Besserungen der Mai waren für viele Ordinationen in meinem Tätigkeitskreis beruflich, aber auch finanziell sehr schwierige Monate. Der Lockdown brachte leere Ordinationen und entsprechende finanzielle Einbußen. Der Fixkostenzuschuss bringt für betroffenen Praxisinhaber:innen neben anderen Härtefall-Maßnahmen spürbare Hilfe: Angesprochen sind jene Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Ordinationen einen COVID-19-bedingten Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent verzeichnen mussten. Neben den Ausgaben für Miete, Energie, Versicherungen oder (Betriebs-)Kreditzinsen musste dabei ein Unternehmerlohn von bis zu 2.666 Euro in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden.
Höhe der Bezuschussung
Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig vom Umsatzrückgang und von der Fixkostenhöhe und beträgt zwischen 25 Prozent (40–60 Prozent Umsatzausfall) bis 75 Prozent (bei 80–100 Prozent Ausfall). Zur Berechnung der Umsatzausfälle und der Ersatzrate werden vom Finanzamt zwei Berechnungsmethoden vorgegeben: Beim „Vorjahres-Quartalsvergleich“ werden die Umsätze des 2. Quartals 2020 jenen des 2. Quartals 2019 gegenübergestellt. Den Gepflogenheiten einer Ordination näher steht aber die zweite Methode: Hier dürfen in einem Zeitraum bis 15. September drei Betrachtungszeiträume von je einem Monat gewählt werden, die – Achtung! – zeitlich zusammenhängen müssen. Der erste Betrachtungszeitraum, in dem die Umsätze verglichen werden, erstreckt sich vom 16. März 2020 bis 15. April 2020. Die restlichen Zeitschritte erfolgen in Monatsabständen bis 15. September. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August 2021 über FinanzOnline eingereicht werden.
Fixkosten sind beispielsweise Ordinationsmieten, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Zahlungen für Strom/Gas, Telekommunikation (Details siehe z.B. unter medplan.at/corona). Beträgt der Zuschuss nicht mehr als 12.000 Euro, muss der Antrag in der ersten Tranche nicht durch einen Steuerberater erfolgen. Aber erlauben Sie mir den Hinweis: Ein alles berücksichtigender Antrag rechnet sich für Ihre Ordination.