Völlig absurde Gesetze in der Krebstherapie

Trastuzumab (Herceptin®) ist nicht billig, aber es hilft. Vor 2012 wurde es per Infusion gegeben, die bis zu eineinhalb Stunden gedauert hat. Seither kann man es auch subkutan verabreichen – ein toller Fortschritt, wenn man an Patientinnen denkt. Eine Antikörpertherapie ist keine Kleinigkeit, und so ist es verständlich, dass die erste Verabreichung unter kontrollierten Spitalsbedingungen erfolgt. Aber wenn die gut vertragen wird (in 90 %), könnte jeder Arzt das Medikament weiter verabreichen.

Eigentlich wäre das auch mit Infusionen gegangen. Aber da konnte man noch behaupten, Ordinationen seien dafür nicht ausgelegt! Ein schwaches Argument! Aber aus Sicht der Patientinnen geht es sich gerade so aus, denn wenn die Therapie eineinhalb Stunden dauert, ist eine längere An- und Abreise vertretbar. Jetzt aber wird es absurd. Denn jetzt dauert die Therapie fünf Minuten. Und je nachdem, welches Spital sich die Patientin ausgesucht hat – nicht überall wird Brustkrebs behandelt, Gott sei Dank –, ist eine Reisezeit von ein bis zwei Stunden nicht zu rechtfertigen – und doch tägliche Praxis. Grund ist ein Gesetz aus 1997, das vorsieht, dass alle Leistungen der Krankenanstalten, einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden, durch die Pauschale der Krankenkassen zur Spitalsfinanzierung abgegolten sind. Und weil vor 1997 die gesamte Krebstherapie Spitalsleistung war, muss sie dort auch bleiben, vor allem die Kosten! Oder?

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune