30. Okt. 2019Ärztliche Hausapotheken

Mindestentfernung ersatzlos streichen

Eine Hausapotheke macht Landpraxen attraktiver.

Die Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Mindestentfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke bei Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke. (Medical Tribune 43/19)

Den Apothekenmarkt liberalisieren, um Hausarztordinationen am Land attraktiver – und damit lukrativer – zu machen: Mit dieser Empfehlung lässt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in einem aktuellen Bericht aufhorchen. Dabei stelle die ärztliche Hausapotheke „aus wettbewerblichen Gesichtspunkten ein entscheidendes Instrument“ dar. Hausapotheken könnten „insbesondere im ländlichen Raum einen entscheidenden Beitrag zu einer möglichst flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten“, so der Bericht. Derzeit dürfen praktische Kassenärzte nur dann eine Hausapotheke betreiben, wenn es im Umkreis von vier bzw. sechs Straßenkilometern keine öffentliche Apotheke gibt. Eröffnet eine Apotheke in diesem Gebiet, muss der Hausarzt seine Apotheke binnen drei Jahren schließen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune