9. Okt. 2019

Rechtsschutz: Tipps für die Polizze

Rechtsschutzversicherungen für Ärzte müssen Streitigkeiten mit Krankenkassen und Patienten abdecken. Privatpolizzen steigen hier aus. (Medical Tribune 40–41/19)

Der Weg zum Recht ist mitunter teuer und langwierig – selbst wenn man vor Gericht siegt. Ein Arzt wurde einst von der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht, weil diese ihm Amtsmissbrauch anlastete: Polizei und Justiz warfen ihm vor, er hätte den Alkoholtest eines Autofahrers wissentlich zu dessen Gunsten verfälscht. Vor Gericht löste sich die Klage in Luft auf, der Mediziner wurde freigesprochen – und blieb auf einer Rechtsanwaltsrechnung von 20.000 Euro sitzen. Dahinter steht ein wenig bekannter, aber peinvoller Rechtsgrundsatz: Auch wenn die Republik vor Gericht verliert, bleiben die Rechtsvertretungskosten immer beim Gegner kleben. Dafür gibt es keinen Ersatz. Um dieses Risiko abzufedern, schließt man eine Versicherung ab, die im Fall des Falles Vertretungs- und Verfahrenskosten übernimmt – bei guten Polizzen bei freier Rechtsanwaltswahl.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune