30. Juli 2019

E-Card mit Foto: Ausnahmen für über 70-Jährige und Pflegegeldbezieher

Mit einer Verordnung, die derzeit im Ministerrat diskutiert wird, regelt die Regierung Details für das ab 1. Jänner 2020 verpflichtende Foto auf der E-Card.

Von der nicht mehr im Amt befindlichen türkis-blauen Koalition wurde beschlossen, ab 2020 auf allen E-Cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Lichtbilder anzubringen.

Ausnahmen soll es für Personen geben, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der E-Card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie für Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 4. Dies hatte die türkis-blaue Regierung zwar auch schon angekündigt, nun wird es aber mittels Verordnung von Sozialministerin Brigitte Zarfl festgelegt.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber wird automatisch eine neue E-Card zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird die Sozialversicherung dafür auf Bilder aus bestehenden Registern zugreifen – etwa vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein. Sofern dort kein Lichtbild vorhanden ist, sind die betreffenden Personen verpflichtet, eines beizubringen. In der Verordnung wird dafür nun eine Toleranzfrist von drei Monaten eingeräumt.

Der vom Bund an den Dachverband der Sozialversicherungsträger zu leistende Kostenersatz ist für die Jahre 2020 bis 2023 mit jeweils 7,5 Millionen Euro festgelegt.

Quelle

APAMED vom 30.07.2019

APA/RED