26. Feb. 2019

Updates zum kolorektalen Karzinom

Darmkrebs, 3D-Illustration und Foto unter dem Mikroskop. Lichtmikroskopische Aufnahme eines Kolonadenokarzinoms
gettyimages.com

Viel von den neuen Erkenntnissen zur Biologie des kolorektalen Karzinoms konnte letztes Jahr in die klinische Praxis einbezogen werden, schreibt Prim. Priv.-Doz. Dr. Holger Rumpold, LKH Feldkirch, im krebs:hilfe!-Jahresrückblick. Als interessant hebt er die Diskussion heraus, welche Patienten von einer additiven Lokaltherapie der metastasierten Erkrankung besonders profitieren. Relevant war hier die globale Auswertung der Selektive Interne Radiotherapie (SIRT)-Studien, die Ende 2017 publiziert wurden. Sie zeigten einen Gesamtüberlebens-Benefit für rechtsseitige Kolonkarzinome, nicht jedoch für linksseitige. Die SIRT stellt damit eine valide Therapieoption für dieses Kollektiv dar.

Als Triplett in der Erstlinientherapie des metastasierten Kolorektalkarzinoms (mCRC) steht uns nun neben dem TRIBE-Protokoll auch eines mit Panitumumab zur Verfügung. Interessanterweise wurde in der zugrunde liegenden VOLFI-Studie ein Triplett ± Panitumumab untersucht. Die Hinzugabe von Panitumumab resultierte in einer etwa 25 Prozent höheren Ansprechrate, auch bei RAS-wt/BRAF-mutierten Patienten. Damit waren auch die sekundären Resektionen höher – ein wesentliches Ziel in der Behandlung des mCRC. Die Gesamtüberlebens-Daten sind zwar noch ausständig, aber die Phase-II-Studie würde trotzdem den Stellenwert des Biologikums bei der Triplett-Therapie zeigen, merkt Rumpold an.

Nach den Auswertungen, die auf dem ASCO und ESMO 2018 präsentiert wurden, wird Ipilimumab/Nivolumab in die Erstlinie gehen. Die Kombination ist von der FDA beim mikrosatelliteninstabilen mCRC nach der CheckMate-142-Studie bereits zugelassen. Noch keinen Stellenwert konnte die Immuntherapie dagegen bei mikrosatellitenstabilen Karzinomen erzielen.

Sie finden einen Auszug – die praxisrelevanten Änderungen der Therapie beim Kolorektalkarzinom – in der krebs:hilfe! 1–2/19. Den gesamten Artikel finden Sie auf Seite XX im Dossier, das Sie hier downloaden können.