Fehldiagnose und Patienten-Mitverschulden

Foto: Barbara Krobath

In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH mit den haftungsrechtlichen Folgen einer Fehldiagnose und einem Mitverschulden des Patienten auseinandersetzen. Im konkreten Fall war bei einem Unfallopfer fälschlicherweise eine Prellung diagnostiziert worden. Tatsächlich lag jedoch ein knöcherner Kreuzbandausriss vor. Der Patientin wurde empfohlen, im Bedarfsfall wiederzukommen, und es wurde darauf hingewiesen, dass der Heilungsverlauf länger dauern könne. Mangels weiterer Behandlung war aufgrund der Fehlbelastung des Kniegelenks letztendlich die Implantation einer Knieprothese erforderlich.

Der behandelnde Arzt wandte ein, dass es die Patientin verabsäumt habe, noch einmal ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl die Schmerzen anhielten. Der OGH hielt zunächst fest, dass die Patientin nach ihrer ersten Untersuchung weder noch einmal in die Unfallchirurgie noch ins Krankenhaus „wollte“, obwohl ihre Schmerzen anhielten und sich keine Besserung einstellte. Er stellte aber auch fest, dass sie, wenn ihr bereits im Zuge der ersten Untersuchung physikalische Therapien verordnet worden wären, diese auch durchgeführt hätte bzw. durchführen hätte lassen. Ein bewusstes In-Kauf-Nehmen des Schadens könne der Patientin daher nicht unterstellt werden.

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